Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für die Vermietung von Lagereinheiten, Hallenboxen und Garagen durch OverBox, Marcel Overbeeke, Jöbkesweg 26, 48599 Gronau (Westf.), an Verbraucher und Unternehmer. Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Zuordnung der Einheit
Die Website zeigt die im System ermittelte Verfügbarkeit der jeweiligen Produktkategorie. Mit Betätigung der Schaltfläche „Jetzt verbindlich mieten“ gibt der Kunde eine verbindliche, zahlungspflichtige Vertragserklärung für die ausgewählte Kategorie und den gewählten Mietbeginn ab. OverBox ordnet innerhalb dieser Kategorie eine konkrete verfügbare Einheit zu und übermittelt die Vertragsunterlagen elektronisch. Mit der elektronischen Vertragsbestätigung wird die konkrete Einheit dem geschlossenen Mietverhältnis verbindlich zugeordnet. Die Zahlungspflichten und Fälligkeiten ergeben sich aus Mietvertrag und Rechnung.
3. Mietgegenstand und Nutzung
Die Lagereinheit darf ausschließlich zur Lagerung zulässiger Gegenstände verwendet werden. Untersagt sind insbesondere explosive, leicht entzündliche, radioaktive, giftige oder sonst gefährliche Stoffe, illegale Gegenstände, Waffen und Munition ohne erforderliche Erlaubnis, lebende Tiere, verderbliche Waren sowie Gegenstände, deren Lagerung Rechte Dritter verletzt. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von OverBox.
4. Mietbeginn, Laufzeit und Kündigung
Der Mietbeginn ergibt sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können an info@overbox.de gerichtet werden.
5. Miete, erste Zahlung und Fälligkeit
Es gilt der bei der Buchung angezeigte Bruttopreis. Beginnt das Mietverhältnis nicht am ersten Kalendertag eines Monats, wird die Miete des Startmonats nach Kalendertagen anteilig berechnet. Bei einem Mietbeginn ab dem 20. Kalendertag umfasst die erste Zahlung zusätzlich die volle Miete des unmittelbar folgenden Monats. Dieser Betrag ist keine zusätzliche Gebühr, sondern eine Vorauszahlung und wird vollständig auf die Miete des Folgemonats angerechnet. Der konkrete Betrag der ersten Zahlung wird vor Abschluss der Online-Buchung sowie im Mietvertrag und in der Vertrags-E-Mail ausgewiesen und ist innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsschluss zu zahlen. Anschließend ist die Monatsmiete im Voraus entsprechend dem Mietvertrag fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5a. Stromverbrauch bei entsprechend ausgestatteten Garagen
Bei ausdrücklich als „Garage · Strom & Beleuchtung“ vermieteten Einheiten ist die Nutzung des vorhandenen Stromanschlusses im vereinbarten Umfang möglich. Für den Strom kann ein monatlicher Abschlag erhoben werden. Der tatsächliche Verbrauch wird über den der Garage zugeordneten Zähler gesondert abgerechnet; geleistete Abschläge werden berücksichtigt. Maßgeblich sind die im Mietvertrag bzw. in der Verbrauchsabrechnung ausgewiesenen Konditionen. Eine Überlastung der Installation oder der Anschluss nicht zugelassener Geräte ist unzulässig.
6. Zugang
Die Zugangsmöglichkeit richtet sich nach der gebuchten Kategorie. Bei Einheiten auf der gesicherten Anlage erfolgt der Zugang über die hierfür vorgesehene Zufahrt. Einheiten mit Direktzugang werden über den Jöbkesweg angefahren. Hallenboxen haben die jeweils vereinbarte Zugangslösung. Garagen werden mit einem mechanischen Schlüssel übergeben. Bei der Garage ohne Strom erfolgt die Zufahrt über die Dieselstraße und das Zufahrtstor; der Mieter wird hierfür freigeschaltet. Die Garage mit Strom und Beleuchtung wird über den Jöbkesweg angefahren und per Schlüssel übergeben. Zugangsdaten und Codes sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
7. Sorgfalt, Sicherung und Versicherung
Der Mieter hat die Einheit ordnungsgemäß zu verschließen, pfleglich zu behandeln und erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen. Eingelagerte Gegenstände bleiben im Eigentum und Verantwortungsbereich des Mieters. Dem Mieter wird empfohlen, selbst zu prüfen, ob seine Versicherung eingelagertes Eigentum ausreichend abdeckt.
8. Haftung
OverBox haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
9. Rückgabe
Bei Vertragsende ist die Einheit vollständig geräumt, besenrein, frei von Abfällen und in dem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Vom Mieter verursachte, über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehende Schäden sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
10. Videoüberwachung
Bereiche der Anlage können zum Schutz von Personen und Eigentum sowie zur Wahrung des Hausrechts videoüberwacht werden. Hinweise vor Ort und die datenschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beachten.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von OverBox als Gerichtsstand vereinbart werden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
